Für Einsatzstellen – oder solche, die es werden wollen
Sie sind bereits als Einsatzstelle bei uns anerkannt oder Ihre Einrichtung möchte es werden. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Anerkennungsverfahren im Rahmen der jeweiligen Programme sowie den direkten Zugang zum internen Bereich für Einsatzstellen.
Login zum internen Bereich
Einsatzstelle werden
Geben Sie jungen Menschen die Chance,wertvolle Erfahrungen im sozialen Bereich zu sammeln!
Anerkennung als Einsatzstelle für das FSJ und den BFD
Wir beziehen vorrangig Einrichtungen in das Anerkennungsverfahren ein, die Mitglied des PARITÄTISCHEN sind.
Bitte senden Sie den Datenerfassungsbogen und die unten aufgeführten Formulare postalisch oder per E-Mail an uns. Sobald die Unterlagen bei uns eingetroffen sind, werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Zusätzlich für den BFD
Anerkennung als neue BFD-Einsatzstelle
Wenn Sie bisher noch nicht Zivildienststelle waren, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Antragsformular zu. Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages bietet unsere Checkliste.
Anerkennung als (alte) Zivildienststelle
Alle Einrichtungen, die bisher bereits als Zivildienststelle anerkannt waren, erlangen automatisch die Anerkennung als Einsatzstelle des BFD. Sie müssen lediglich dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mitteilen, dass Sie BFD-Plätze anbieten und sich gleichzeitig dem PARITÄTISCHEN Gesamtverband als Zentralstelle zuordnen möchten. Bitte senden Sie uns das entsprechende Formblatt zu.
Wechsel zu den ijgd von einem anderen Träger
Wenn Sie bisher als anerkannte BFD-Einsatzstelle mit einem anderen Träger oder einer anderen Zentralstelle kooperiert haben und nun mit den ijgd über den PARITÄTISCHEN Gesamtverband die Kooperation im BFD aufnehmen möchten, senden Sie uns zur Zuordnung bitte das folgende Formblatt.
Bitte lesen Sie auch die Information des Paritätischen Gesamtverbandes zu den Auflagen für Einsatzstellen im BFD.
Nach einer Sichtung leiten wir die jeweiligen Unterlagen über die Zentralstelle PARITÄTISCHER Gesamtverband an das BAFzA weiter, welches die Anerkennung vornimmt.
Qualitätsstandards der Paritätischen Freiwilligendienste und ijgd-Mindeststandards
Die Qualitätsstandards der Paritätischen Freiwilligendienste und die ijgd-Mindeststandards sind bei der Umsetzung des Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. des Bundesfreiwilligendienstes zu berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rahmenbedingungen gibt es?
Ein Freiwilligendienst dauert zwischen 6 und 18 Monate – in der Regel jedoch 12 Monate. Freiwillige haben einen Urlaubsanspruch von mindestens 26 Urlaubstagen bei einem zwölfmonatigen Dienst.
Die Altersspanne beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) liegt zwischen 16 und 26 Jahren. Ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) hat keine Altersbegrenzung nach oben. Freiwillige werden arbeitsneutral eingesetzt.
Wie sieht die pädagogische Begleitung aus?
Der Freiwilligendienst versteht sich als Lern- und Orientierungsjahr. In Ihrer Einrichtung wird eine Fachkraft damit betraut, die Person im Freiwilligendienst zu begleiten und fachlich anzuleiten. Während eines zwölfmonatigen Dienstes nehmen alle Freiwilligen unter 27 Jahren an 25 verpflichtenden Seminartagen teil, die von den ijgd organisiert werden. Für Freiwillige ab 27 Jahren führen wir einen Bildungstag pro Dienstmonat durch. Freiwilligen und Einsatzstellen wird eine feste Ansprechperson bei den ijgd zugeteilt.
Welche Kosten entstehen?
Jede*r Freiwillige erhält von Ihnen ein festgelegtes Taschen- und Verpflegungsgeld. Außerdem zahlen Sie für die Freiwilligen Sozialversicherungsbeiträge und eine Umlage an die ijgd. Über die aktuellen Kostenkalkulationen informieren wir Sie im internen Bereich für Einsatzstellen.
- Ermöglichen Sie jungen Menschen einen Einblick in Ihre Organisation.
- Zeigen Sie auf wie politische Prozesse bei Ihnen ablaufen.
- Profitieren Sie von dem Know-How, der Neugier und dem freiwilligen Engagement junger Menschen.
Werden Sie Einsatzstelle im Freiwilligen Sozialen Jahr im politischen Leben (FSJ-P)!
Wie können Sie sich als Einsatzstelle anerkennen lassen?
Eine Anerkennung als Einsatzstelle ist jederzeit möglich. Schicken Sie uns einfach den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung zu. Sobald wir Ihre Organisation anerkannt haben, bekommen Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Wir empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Welche Organisationen können Einsatzstelle im FSJ-P werden?
Organisationen und Einrichtungen, die gemeinwohlorientiert sind und in Bereichen des politischen Lebens in NRW agieren, können sich als Einsatzstelle in einem FSJ-P anerkennen lassen.
Unsere Einsatzstellen
- erkennen demokratische Werte an und erproben Partizipation und Mitbestimmung.
- setzen sich für die Abschaffung gesellschaftlicher Verhältnisse ein, die Gruppen und Personen benachteiligen.
- sind ausgerichtet auf Achtung und Respekt gegenüber Andersdenkenden, insofern diese nicht für rassistische, militaristische und sexistische Haltungen eintreten.
- unterstützen die Eigeninitiative Jugendlicher, junger Menschen und Erwachsener.
- fördern reflektiertes politisches Bewusstsein.
- verpflichten sich, den/die Freiwillige*n nicht für parteipolitische Zielsetzungen einzusetzen.
Unsere Einsatzstellen berücksichtigen folgende Punkte:
- Das FSJ im politischen Leben (FSJ-P) ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements.
- Es versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr außerhalb von Schule und Beruf.
- Das FSJ-P wird als praktische Hilfstätigkeit ganztägig und arbeitsneutral gestaltet.
Welche Kosten entstehen für eine Einsatzstelle?
Die Einsatzstellen übernehmen die
- Geldleistungen an die Freiwilligen – Taschengeld, Verpflegungsgeld etc.,
- Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge,
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherung,
- die Umlage an den Träger (ijgd).
Einsatzstellen können wählen, ob sie eine Unterkunft für den/die Freiwillige*n stellen oder eine solche finanzieren.
Welche Aufgaben hat eine Einsatzstelle?
Für die Vermittlung von potentiellen Freiwilligen erstellt die Einsatzstelle eine Beschreibung ihrer Stelle im FSJ-P. Sie führt das Auswahlverfahren durch und entscheidet, wen sie für einen Freiwilligendienst einstellen möchte.
Die Einsatzstelle benennt eine Fachkraft für die Anleitung und Begleitung der/des Freiwilligen während des Freiwilligendienstes.
Die Anleitung:
- sorgt für Aufgaben, die dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten des/der Freiwilligen entsprechen.
- übernimmt die regelmäßige pädagogische Begleitung im Arbeitsfeld – z.B. durch Anleitungsgespräche.
- sorgt für die Einbindung in das Team für die Dauer des Freiwilligendienstes.
- ist Ansprechperson für uns als Träger.
Die Einsatzstelle stellt nach dem Freiwilligendienst ein qualifiziertes Zeugnis für den/die Freiwillige*n aus.
Welche Aufgaben übernehmen wir?
- Sie bzw. Ihre Institution geben jungen Menschen die Möglichkeit, Ihre Organisation und politische Prozesse kennenzulernen.
- Der bzw. die Freiwillige engagiert sich 12 Monate bei Ihnen.
- Die ijgd sorgen für die gesamte Begleitung während des FSJ-P.
Wir vermitteln Ihnen Bewerber*innen, übernehmen die pädagogische Seminararbeit und bieten bei Besuchen in den Einsatzstellen einen Austausch über das FSJ-P.
Wir sind Ansprechpartner*innen bei allen Fragen rund um das FSJ-P, ermöglichen Vernetzung unter den Einsatzstellen und übernehmen auf Wunsch die Personalverwaltung der/des Freiwilligen.
Kontakt
FSJ im politischen Leben
ijgd Landesverein NRW e.V.
Dominik Franzen (Bildungsreferent)
Kasernenstraße 48
53111 Bonn
Tel.: 0228 228 00 40
Servicezeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Sie haben Interesse, Einsatzstelle im Freiwilligen Sozialen Jahr in der Denkmalpflege zu werden? Kontaktieren Sie uns gerne!
Kontakt
ijgd-Jugendbauhütten NRW
Kasernenstraße 48
53111 Bonn
Tel.: 0228 228 00 82
fsj.denkmal.nrw-@~@bonn.ijgd$~$;de
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Vermittlung von Incoming-Freiwilligen
Für Freiwillige aus dem Ausland – sogenannte Incoming-Freiwillige oder Incomer*innen – ist ein Freiwilligendienst in Deutschland häufig eine ganz besondere Chance in ihrem Leben. Die Zusammenarbeit mit Incoming-Freiwilligen bedeutet eine interkulturelle Öffnung Ihrer Einrichtung und bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Systeme und Konzepte der sozialen Arbeit kennenzulernen und sich darüber auszutauschen.
Kontakt
Programm Incoming
Kasernenstraße 48
53111 Bonn
Tel.: 0228 228 00 11
Wen können wir Ihnen als Freiwillige vermitteln?
Die Freiwilligen sind zwischen 18 und 29 Jahre alt und besitzen häufig schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss. Viele der Freiwilligen waren in ihrem Heimatland schon ehrenamtlich aktiv.
Die Deutschkenntnisse der Freiwilligen sind zu Beginn Ihres Freiwilligendienstes unterschiedlich gut. Viele unserer Freiwilligen haben bereits ein Jahr in Deutschland verbracht oder Deutsch studiert. Freiwillige, die beim Lernen der deutschen Sprache noch am Anfang stehen, können wir über Förderzuschüsse für Sprachkurse unterstützen.
Wie funktioniert die Vermittlung?
- Vermittlung von Interessierten in Deutschland – Freiwillige, die sich in Deutschland befinden, z.B. als Au-Pair, Geflüchtete*r, Sprachstudent*in oder Tourist*in, können sich persönlich in Ihrer Einsatzstelle vorstellen.
- Vermittlung über unsere Partnerorganisationen – Unsere Partnerorganisationen stellen uns eine Auswahl geeigneter Bewerber*innen vor, mit denen wir ein ausführliches Skype-Gespräch führen. Anschließend schlagen wir Ihnen potenzielle Freiwillige vor, die Ihrem gewünschten Profil entsprechen.
- Sonstige Vermittlung – Bewerber*innen, die nicht über unsere Partnerorganisationen vorgeschlagen werden und die sich nicht persönlich bei Ihnen in der Einsatzstelle vorstellen können, vermitteln wir nicht aktiv. Sollten Sie allerdings bereits eine bestimmte Person kennen, die Sie als Freiwillige*n aufnehmen wollen, begleiten wir Sie gerne bei diesem Prozess.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Visums teilweise mehrere Monate dauern kann. Daher ist es wichtig, die Vermittlung frühzeitig zu beginnen. Auch die Verlängerung des Aufenthaltstitels und die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland können ein paar Wochen beanspruchen.
Welche Unterkunftsmöglichkeiten gibt es?
So können Sie potenzielle Freiwillige bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützen:
- Sie können eine Unterkunft zur Verfügung stellen.
- Sie zahlen den Sachbezugswert „Unterkunft“ an die Freiwilligen aus, damit sie sich selbst eine Unterkunft suchen können.
- Sie suchen gemeinsam mit uns im Umkreis Ihrer Einsatzstelle nach einer Familie, einer Einzelperson oder einer WG, die am „Gemeinschaftlichen Wohnen mit internationalen Freiwilligen“ teilnehmen möchte.
Hier finden Sie Dokumente mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Themen.
Vermittlung von Freiwilligen in Deutschland
Vermittlung mit Partnerorganisation
Vermittlung ohne Partnerorganisation
Pädagogische Begleitung und Fördermöglichkeiten
Handreichung "Miteinander Lernen in Incoming-Freiwilligendiensten"
Das Programm Incoming bei den ijgd e. V.
Im Programm Incoming nehmen wir seit fast 30 Jahren Freiwillige auf dem Ausland auf. Wir begleiten sie vom Zeitpunkt ihrer Bewerbung an bis zum Ende ihres Freiwilligendienstes und unterstützen sie unter anderem bei der Suche nach einer Einsatzstelle und bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung. Unser pädagogisches Konzept ist auf die Bedürfnisse der Incoming-Freiwilligen ausgerichtet und ermöglicht eine intensive, persönliche Betreuung während ihres Freiwilligendienstes.