Anderer Aufenthalt
Wenn du dich zurzeit als Sprachstudent*in in Deutschland aufhältst, kann es sein, dass du deine Aufenthaltserlaubnis nicht für einen Freiwilligendienst verlängern kannst. Du solltest vor deiner Bewerbung für einen Freiwilligendienst bei der für dich zuständigen Ausländerbehörde nachfragen, ob eine Verlängerung deiner Aufenthaltsgenehmigung möglich ist.
Wenn du dich zurzeit als Tourist*in in Deutschland aufhältst, kannst du dein Visum nicht für einen Freiwilligendienst verlängern. Allerdings kannst du während deiner Zeit in Deutschland nach einer Einsatzstelle suchen und dich dort persönlich vorstellen. Um ein neues Visum zu beantragen, musst du vor Beginn deines Freiwilligendienstes noch einmal in dein Heimatland zurückkehren. Beachte, dass die erneute Beantragung eines Visums bis zu vier Monate dauern kann.
Wenn du eine kostenfreie Unterkunft hast
Wenn dir eine Unterkunft zur Verfügung steht, kannst du dich bei allen unseren Einsatzstellen in Nordrhein-Westfalen für einen Freiwilligendienst bewerben. Eine Übersicht über die freien Stellen findest du hier. Gib bei deiner Bewerbung an, welche Einsatzstellen dich in der Umgebung deiner Unterkunft interessieren.
Wenn du eine Unterkunft brauchst
Wenn du für die Zeit deines Freiwilligendienstes eine Unterkunft brauchst, vermitteln wir dich an eine Einsatzstelle, die dir eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellt. Allerdings können nur wenige unserer Einsatzstellen eine Unterkunft anbieten. Das sind meistens Seniorenheime und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen. Wenn du dich für eine Einsatzstelle mit Unterkunft interessiert, melde dich bitte frühzeitig bei uns – am besten ca. 6 Monate vor deinem gewünschten Dienstbeginn – da die Plätze begrenzt sind.
Alternativ hast du die Möglichkeit, dir selbst eine Unterkunft zu suchen. Einige unserer Einsatzstellen, zahlen zusätzlich zum Taschen- und Verpflegungsgeld (insgesamt 455 Euro) einen Unterkunftszuschuss (ca. 241 Euro) aus. Das sind zum Beispiel die LVR-Förderschulen an unterschiedlichen Standorten in Nordrhein-Westfalen. Bitte beachte allerdings, dass Wohnraum in Deutschland zurzeit sehr teuer ist. Es ist schwierig, für dieses Geld eine bezahlbare Wohnung zu finden und du musst dafür sehr aktiv sein. Du kannst deine Aufenthaltsgenehmigung nur verlängern und deinen Freiwilligendienst antreten, wenn du rechtzeitig eine Unterkunft gefunden hast. Überlege dir also gut, ob du dir zutraust, eigenständig eine Unterkunft zu finden.
Ablauf der Bewerbung
Um dich für einen Freiwilligendienst bei den ijgd zu bewerben, musst du uns deinen Lebenslauf und den ausgefüllten Bewerbungsbogen schicken, den du auf dieser Webseite findest. Wir laden dich dann per E-Mail zu einem Telefongespräch ein, um dich kennenzulernen und einige wichtige Fragen mit dir zu klären.
Im nächsten Schritt, wirst du mit einer Einsatzstelle Kontakt aufnehmen. Die Einsatzstelle wird dich in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch und einem Probearbeitstag einladen. Die Anreise zum Vorstellungstermin musst du selbst organisieren und bezahlen.
Wenn du eine feste Zusage von der Einsatzstelle erhalten hast und du deinen Freiwilligendienst dort beginnen möchtest, musst du ein Pfand in Höhe von 60 Euro auf das ijgd Kontoüberweisen. Von unseren Bewerber*innen aus dem Ausland verlangen wir dieses Pfand, um ein Einladungsschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausstellen zu können. Spätestens drei Monate nach Beginn deines Freiwilligendienstes überweisen wir die 60 Euro zurück.
Wenn die Ausländerbehörde dir bestätigt hat, dass du deine Aufenthaltsgenehmigung verlängern kannst oder wenn du bereit bist, vor Beginn deines Freiwilligendienstes noch einmal in dein Heimatland zurückzukehren, um ein neues Visum zu beantragen, schicke uns deinen ausgefüllten Bewerbungsbogen und Lebenslauf (CV) an incoming.bonn@ijgd.de.
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