Was musst du über die Freiwilligendienste FSJ und BFD wissen?

Ein Freiwilligendienst, wofür?
Du bist auf der Suche nach Ideen für deine berufliche Zukunft oder möchtest die Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn sinnvoll überbrücken, dich gesellschaftlich engagieren oder einen Einblick in das vielfältige Spektrum an denkmalpflegerischen Berufen bekommen, dich ausprobieren und weiterentwickeln, neue Leute kennen lernen, Kontakte knüpfen zu spannenden Persönlichkeiten, Verantwortung übernehmen...
Das alles und noch viel mehr bietet das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und auch der Bundesfreiwilligendienst (BFD) in der Denkmalpflege bei den ijgd. Beide Dienste unterscheiden sich für dich als Freiwillige/r inhaltlich nicht, siehe Gegenüberstellung.
Die wichtigsten Infos im Überblick
Vereinbarung, Freiwilligendienst-Ausweis und mehr...

Die vertragliche Vereinbarung im FSJ wird zwischen der Einsatzstelle, dir als Freiwillige*r und ijgd (als Träger) geschlossen.
Im BFD werden die Vereinbarungen über die ijgd und mit Einverständnis der Einsatzstelle zwischen dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und dir als Freiwillige/r geregelt.
Du erhältst zu Beginn deines Freiwilligendienstes u.a.:
- Freiwilligendienst-Ausweis
- Teilnahmebescheinigung
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über deinen Dienst stellt dir die Einsatzstelle nach Beendigung deines Freiwilligendienstes aus.
Das FSJ und BFD kann für einige Ausbildungszweige und Studienrichtungen als Vorpraktikum und Wartesemester anerkannt werden.
Auch Interessent*innen aus dem Ausland können in Nordrhein-Westfalen ein FSJ oder einen BFD in der Denkmalpflege ableisten.
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ÖKOPROFIT-Betrieb:ÖKOPROFIT-Betrieb
Unternehmen:Familienfreundliches Unternehmen