Häufig gestellte Fragen - FAQ
Die Rahmenbedingungen für einen Freiwilligendienst werden grob auf der Seite für Interessierte genannt.
Hier findest du Antworten auf die Fragen, die uns häufig gestellt werden.
Du hast noch andere Fragen? Kontaktiere uns.
- Registriere dich und bekomme weitere Infos.
- Suche dir die Einsatzstellen aus, die dir gefallen (nicht nur eine, damit du einen Vergleich hast).
- Melde dich bei uns online an (den Link erhältst du nach der Registrierung) und bekomme den Zugang zu Adressen, bzw. Kontaktdaten der Einsatzstellen.
- Melde dich bei den Einsatzstellen zuerst am besten telefonisch.
- Stelle Infos und Dokumente zusammen, die die Einsatzstellen von dir benötigen.
- Vereinbare dann einen Termin für ein Kennenlernen.
- Besuche die Einsatzstellen und finde heraus, welche davon wirklich zu dir passt.
- Wenn du eine Einsatzstelle gefunden hast, werden wir von dieser informiert und leiten alle weiteren Schritte in die Wege.
- Du hast es geschafft!
Es gibt keine festen Fristen, wir vermitteln so lange, wie wir freie Plätze haben.
Ob das Kontingent erschöpft ist, kannst du in der Regel auf der Seite für Interessierte nachlesen.
Wer sich früh meldet, hat natürlich eine größere Auswahl an freien Einsatzstellen.
In der Regel arbeiten wir mit Einsatzstellen zusammen, die sich im Paritätischen Wohlfahrtsverband zusammengeschlossen haben.
Unsere Einsatzstellen befinden sich im gesamten NRW-Gebiet. Von der Niederländischen Grenze, quer durch den Ruhrpott bis hoch nach Ostwestfalen...
Wo genau sich unsere Einsatzstellen befinden, lässt sich auf der interaktiven Karte nachschauen.
Kurz und knapp: JA!
Du bekommst nach deiner Anmeldung den Zugang zu den Kontaktdaten der freien Einsatzstellen.
Du suchst dir selber deine Favoriten heraus, wir weisen keine Einsatzstellen zu. Dann kontaktierst du diese eigenständig.
Du solltest dir im Vorfeld schon Gedanken darüber machen, welche Einsatzfelder für dich in Frage kommen.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate. Du kannst dich aber grundsätzlich zwischen sechs und 18 Monaten engagieren.
Aus wichtigen Gründen kann dein Einsatz nach Absprache mit der Einsatzstelle auch während der Dienstzeit verkürzt werden - z.B. wenn du während deines Freiwilligendienstes einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommst.
Sich selbst Weiterzuentwickeln, Berufserfahrung zu sammeln und Beziehungen mit Menschen aufzubauen braucht Zeit. Wir als Träger empfehlen deshalb den regulären Dienstzeitraum von 12 Monaten, damit du das Maximum aus deinem Freiwilligendienst herausholen kannst.
Nein, es gibt tatsächlich nur wenige Einsatzstellen, die ihren Freiwilligen ein Zimmer zur Verfügung stellen können. Dies ist eine freiwillige Leistung der Einsatzstelle.
Welche Einsatzstellen eine Unterkunft bei uns anbieten, kannst du auf der interaktiven Einsatzstellenkarte nachschauen, zu der du nach der Anmeldung Zugang bekommst.
Ja, die Seminare sind ein fester Bestandteil eines Freiwilligendienstes.
Dies ist sogar im Gesetz verankert und somit Pflicht für jede/n Freiwillige*n.
Kosten entstehen für Seminare keine: die Unterkunft, die Verpflegung und auch die Fahrtkosten werden gestellt bzw. erstattet.
Nein, das ist in einem Freiwilligendienst nicht vorgesehen.
Dementsprechend solltest du VOR dem Dienst überlegen, wie du täglich zur Einsatzstelle kommen kannst, und die Fahrzeiten berücksichtigen.
Ausschließlich die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zu den Seminaren werden dir erstattet.
Es gibt aber in einigen Verkehrsverbünden die Möglichkeit, mit Vorlage des Freiwilligen-Ausweises vergünstigte Monatskarten (z.B. Azubi-Tickets) zu erhalten.
Ansonsten: Ab aufs Fahrrad ;)
Sehr gut!
Sowohl die Deutsche Bahn als auch die meisten Verkehrsverbünde erkennen freiwilliges Engagement auf einer Ebene mit einer Ausbildung oder einem Studium an.
Wer einen Freiwilligendienstausweis vorlegen kann, bekommt in der Regel rabbatierte Zeitfahrkarten.
Mehr Infos dazu im Schreiben der Deutschen Bahn sowie der VDV.
Leider nein.
Seit dem 1. Januar 2013 zahlt man nicht mehr pro Person, sondern pro Haushalt.
Wer einen Freiwilligendienst absolviert und in einer eigenen Wohnung wohnt, muss somit selbst Rundfunkgebühren (GEZ) zahlen.
Nur wer im §4 Abs.1 Ziffer 1-10 des RBStV genannt wird, kann befreit werden.
ÖKOPROFIT-Betrieb:ÖKOPROFIT-Betrieb
Unternehmen:Familienfreundliches Unternehmen