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So erlangen Sie die Anerkennung als Einsatzstelle

Bitte senden Sie alle unten aufgeführten Formulare postalisch oder per E-Mail an uns:

ijgd
Abteilung FSJ/BFD
Kasernenstraße 48
53111 Bonn

freiwilligesjahr-nrw@ijgd.de

Wir leiten die Unterlagen ggf. an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter!

Zusammenarbeit mit den ijgd als FSJ/BFD-Einsatzstelle

FSJ und BFD

Bitte füllen Sie den ijgd Datenerfassungsbogen aus und schicken ihn an die ijgd. Sobald die Unterlagen bei uns eingetroffen sind, werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Zusätzlich nur für BFD:

Anerkennung als neue BFD-Einsatzstelle

Wenn Sie bisher noch nicht Zivildienststelle waren, senden Sie bitte das Antragsformular ausgefüllt an die ijgd.  Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages bietet unsere Checkliste.

 

Anerkennung als alte Zivildienststelle

Alle Einrichtungen, die bis zum 30.06.2010 nach dem Verfahren des BAZ (Bundesamt für den Zivildienst) anerkannte Zivildienststelle waren, erlangen automatisch die Anerkennung als Einsatzstelle des BFD. Sie müssen lediglich dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mitteilen, dass Sie BFD-Plätze anbieten und sich dem PARITÄTISCHEN Gesamtverband als Zentralstelle zuordnen möchten. Bitte senden Sie hierfür dieses Formblatt  an die ijgd.

 

Wechsel zu ijgd von einem anderen Träger

Wenn Sie bisher als anerkannte BFD-Einsatzstelle mit einem anderen Träger oder einer anderen Zentralstelle im BFD kooperiert haben und nun erstmalig mit ijgd über den PARITÄTISCHEN Gesamtverband die Kooperation im BFD aufnehmen möchten, senden Sie uns zur Zuordnung bitte das folgende Formblatt.

Bitte lesen Sie auch die Information des Paritätischen Gesamtverbandes zu den Auflagen für Einsatzstellen im BFD.

Nach einer Sichtung leiten wir die jeweiligen Unterlagen über die Zentralstelle PARITÄTISCHER Gesamtverband an das BAFzA weiter, welches die Anerkennung vornimmt.

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ijgd Mindeststandards für Einsatzstellen